Praktisches · Klarheit · Transparenz
Voraussetzungen

Was Sie für eine Qualifizierung — tatsächlich mitbringen müssen.

Wir sagen ehrlich, was nötig ist und was nicht. Schweißen ist ein anspruchsvolles Handwerk — aber kein Geheimwissen. Vier Punkte bilden die Grundlage, alles andere klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch — kostenfrei und ohne Verpflichtung.

Mindestalter 18 Jahre
Sprache Deutsch A2 / B1
Eignung gewerblich-technisch
Förderung vorteilhaft, nicht zwingend
Vier Kernpunkte

Was Sie wirklich mitbringen müssen

Diese vier Punkte sind die Grundlage — ohne sie kann die Qualifizierung nicht starten. Alles Weitere lässt sich klären, einschätzen oder bei uns lernen.

1

Volljährigkeit (18+)

Unsere Qualifizierungen richten sich an erwachsene Teilnehmende. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht — wir hatten erfolgreiche Absolventen Anfang 20 und jenseits der 55.

2

Körperliche Eignung

Stehen über mehrere Stunden, Greifen mit beiden Händen, Arbeiten in Werkstatt­umgebung mit Helm, Schutz­handschuhen und Lärm. Keine Höchstleistungen — aber gewerblich-technische Belastbarkeit.

3

Deutsch A2 / B1

Grund­kenntnisse genügen zum Einstieg — die Fachsprache (Sicherheits­vokabular, Werkstoff­namen, Werkstatt­kommunikation) lernen Sie bei uns über Modul M6 integriert mit.

4

Lern­bereitschaft

Strukturiertes, praxisnahes Lernen mit klarem Berufsziel: regelmäßige Anwesenheit, Bereitschaft zur Wiederholung von Hand­griffen und der Wille, eine Naht so lange zu üben, bis sie sitzt.

Finanzierung

Vier Wege, eine Qualifizierung zu finanzieren

Eine Förderung ist keine Voraussetzung — aber bei den meisten Teilnehmenden vorhanden. Vier typische Wege, wie die Kosten getragen werden. Welcher zu Ihnen passt, klären wir kostenfrei im Beratungsgespräch.

BG

Bildungs­gutschein

Förderung der Agentur für Arbeit nach §81 SGB III. Voraus­gegangenes Beratungs­gespräch und Antrags­bewilligung erforderlich. Wir sind als AZAV-Träger zugelassen — der Bildungs­gutschein deckt die Kosten vollständig.

AVGS

AVGS-Maßnahme

Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (§45 SGB III) — ein kürzerer Förderweg für Aktivierungs­maßnahmen, Kompetenz­einschätzungen oder Coaching-Anteile. Wird je nach Lebenslage von Agentur oder Jobcenter ausgestellt.

JC

Jobcenter-Förder­bescheid

Bei Bezug von Bürger­geld läuft die Förderung über das zuständige Jobcenter — analog zum Bildungs­gutschein, mit eigenem Antrags- und Bewilligungs­weg über den persönlichen Ansprech­partner.

SZ

Selbst- oder Arbeit­geber­zahler

Wenn keine Förderung greift: Eine Qualifizierung kann durch Sie selbst oder durch einen Arbeit­geber finanziert werden — wir kalkulieren individuell nach Modulen und Dauer, ohne Listen­preise.

Häufige Sorgen

Was uns oft gefragt wird — und meistens kein Hindernis ist

Viele potenzielle Teilnehmende denken, sie würden nicht in Frage kommen. Wir erleben sechs typische Sorgen, die sich in der Beratung in den meisten Fällen klären — sechs ehrliche Antworten:

„Ich habe keinen Schul­abschluss."

Schulabschluss ist keine Voraussetzung. Für die Schweißarbeit zählt, ob Sie sich auf strukturiertes Lernen einlassen können — nicht, ob ein Zeugnis vorliegt. Viele unserer Absolventen hatten keinen Abschluss bei Einstieg.

„Mein Deutsch ist noch nicht gut genug."

Wir setzen A2/B1 voraus — und unterstützen den weiteren Aufbau direkt in der Werkstatt über Modul M6. Wer Sicherheits­hinweise versteht und einfache Anweisungen umsetzen kann, ist startfähig.

„Ich habe lange nicht gearbeitet."

Eine Beschäftigungs­lücke ist kein Ausschluss­kriterium. Im Gegenteil — gerade Arbeit­suchende mit längerer Pause sind eine zentrale Zielgruppe, für die Förder­wege wie der Bildungs­gutschein vorgesehen sind.

„Ich bin über 50 — bin ich zu alt?"

Eine obere Altersgrenze gibt es nicht — und der Schweiß­markt fragt aktiv nach erfahrenen Kräften. Lebens­erfahrung und Disziplin sind in der Werkstatt häufig wertvoller als jugendliche Geschwindigkeit.

„Ich habe eine gesundheitliche Einschränkung."

Vieles ist machbar — manches nicht. Brille, leichter Rücken­schaden, Gehör­schutz­bedarf: kein Problem. Stärkere Einschränkungen klären wir im Vorgespräch ehrlich, gemeinsam mit dem Arbeits­mediziner falls nötig.

„Ich habe keinen deutschen Pass."

Staats­angehörigkeit ist keine Voraussetzung. Wichtig ist ein gültiger Aufenthalt mit Arbeits­erlaubnis und — bei Förderung — die zuständige Stelle (Agentur, Jobcenter, BAMF) für den Antrag. Den Weg gehen wir mit Ihnen.

Klarheit

Was wir setzen voraus — und was ausdrücklich nicht

Damit die Erwartung zur Realität passt: hier eine ehrliche Aufstellung, was wir wirklich brauchen, und was uns oft als Voraussetzung unterstellt wird — aber keine ist.

+ Das setzen wir voraus

  • Volljährigkeit: 18 Jahre vollendet. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht — Lern­fähigkeit hängt nicht vom Geburtsjahr ab.
  • Gewerblich-technische Eignung: Stehen, Greifen, Werkstatt­umgebung mit Helm und Schutz­ausrüstung. Wer den Werkstattalltag körperlich aushält, ist startfähig.
  • Deutsch A2 / B1: Sicherheits­hinweise verstehen, einfache Anweisungen umsetzen. Fachsprache und Vertiefung übernimmt Modul M6 integriert.
  • Regelmäßige Anwesenheit: Schweißen lernt man durch Wiederholung. Wer nicht da ist, verpasst nicht eine Theorie­einheit, sondern die Hand­griffe selbst.
  • Bereitschaft zur Praxis: Bei uns wird gemacht — am Werkstück, am Brenner, im Schweißrauch. Wer nur theoretisch lernen will, ist hier falsch.

Das setzen wir nicht voraus

  • Kein Schul­abschluss nötig: Wir prüfen keine Hauptschul-, Real­schul- oder Hoch­schul­zeugnisse. Für die Schweiß­arbeit zählt Hand und Kopf, nicht das Zeugnis.
  • Keine Vorerfahrung im Schweißen: Modul M1 (Grundlagen) ist genau für den Einstieg ohne Schweiß­vor­kenntnis gemacht. Erfahrene starten weiter hinten.
  • Kein perfektes Deutsch: Wer C1-Niveau hat, lernt schneller — pflicht ist es nicht. Mit A2/B1 plus M6 funktioniert der Einstieg.
  • Keine bestimmte Staats­angehörigkeit: Deutsche, EU- oder Drittstaats­angehörige mit gültigem Aufenthalt und Arbeits­erlaubnis sind willkommen.
  • Kein Förder­bescheid Pflicht: Bildungs­gutschein, AVGS und Jobcenter-Bescheid sind häufige Wege, aber keine Bedingung. Selbst- und Arbeit­geber­zahler sind ebenso willkommen.

Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? In einem kostenfreien Beratungs­gespräch klären wir das gemeinsam — vertraulich und ohne Verpflichtung.

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