Service · Förderung · Bildungsgutschein
Praktisches · Finanzierung

Ihre Qualifizierung ist — in den meisten Fällen voll gefördert.

Wir sind AZAV-zertifiziert und damit als Bildungs­träger nach Recht der Arbeitsförderung anerkannt. Für die meisten Teilnehmenden bedeutet das: kein Eigenanteil. Welche Förderform für Sie passt, klären wir kostenfrei im Vorgespräch — den Antragsweg bei Agentur, Jobcenter oder Bundesagentur gehen wir mit Ihnen.

Zertifizierung AZAV nach AZAV-VO
Förderwege 4 Hauptwege
Eigenanteil typ. 0 € bei Förderung
Beratung kostenfrei · vertraulich
Ablauf

Vier Schritte vom Erstkontakt zum Förderbescheid

Der Förder­weg klingt komplizierter, als er ist. Wir kennen das Verfahren der Agenturen und Jobcenter und begleiten Sie durch alle vier Schritte — von der ersten Frage bis zum bestätigten Förderbescheid.

1

Erstgespräch & Bedarfsklärung

Telefonisch oder im Beratungsraum: wir hören zu, klären Ihre Lebenslage, Vorerfahrung und Ziel. Daraus ergibt sich, ob eine Qualifizierung sinnvoll ist und welche Förderform überhaupt in Betracht kommt.

kostenfrei · unverbindlich
2

Zuständigen Träger identifizieren

ALG I bedeutet Agentur für Arbeit, Bürgergeld bedeutet Jobcenter, Beschäftigte mit drohender Arbeitslosigkeit haben eigene Anlaufstellen. Wir nennen Ihnen den richtigen Ansprech­partner und das passende Formular.

Agentur · Jobcenter · BAMF
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Antrag & Beratung beim Träger

Sie führen das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Ansprech­partner und beantragen Bildungs­gutschein oder AVGS. Wir liefern auf Wunsch unsere AZAV-Träger­nummer, das Maßnahme­datenblatt und eine Aufnahme­bestätigung für den Antrag.

i. d. R. 1–3 Wochen
4

Bewilligung & Kursstart

Sobald der Förderbescheid vorliegt, melden Sie sich verbindlich an, wir reservieren Ihren Werkstattplatz und der nächste passende Kursstart wird festgelegt. Ab da läuft die Förderung — kein Eigenanteil, keine Vorkasse.

Start: nächster Modulbeginn
Förderarten

Vier Wege, eine Qualifizierung zu finanzieren

Welche Förderform Sie nutzen können, hängt von Ihrer Lebenslage ab — nicht von Ihrem Wunsch. Hier die vier Wege, die wir am häufigsten sehen, mit Rechtsgrundlage, zuständigem Träger und typischer Voraussetzung:

BG

Bildungs­gutschein

Förderung nach §81 SGB III über die Agentur für Arbeit — der klassische Weg für Arbeit­suchende mit ALG I-Bezug oder ohne Leistungs­bezug. Voraus­gegangenes Beratungs­gespräch und Antrags­bewilligung erforderlich.

§81 SGB III Agentur für Arbeit 100 % Kosten
AVGS

AVGS-Maßnahme

Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein nach §45 SGB III — ein kürzerer Förderweg für Aktivierungs­maßnahmen, Kompetenz­einschätzungen oder Coaching-Anteile. Wird je nach Lebenslage von Agentur oder Jobcenter ausgestellt.

§45 SGB III Agentur / Jobcenter Aktivierung
JC

Jobcenter / Bürgergeld

Bei Bezug von Bürger­geld nach SGB II läuft die Förderung über das zuständige Jobcenter — analog zum Bildungs­gutschein, mit eigenem Antrags- und Bewilligungs­weg über den persönlichen Ansprech­partner im Jobcenter.

§16 SGB II Jobcenter Bürgergeld
AG · SZ

Arbeitgeber / Selbstzahler

Wenn keine öffentliche Förderung greift: ein Arbeit­geber kann Mitarbeitende für eine Qualifizierung anmelden, ggf. mit Kostenteilung über Programme wie das Qualifizierungs­chancen­gesetz (WeGebAU/QCG). Auch Selbst­zahlung ist möglich.

QCG Arbeitgeber Selbstzahler
Wer wird gefördert

Sechs Lebenslagen, in denen Förderung möglich ist

Förderung ist kein „Glücksfall" — sie ist gesetzlich klar geregelt. Sechs typische Lebenslagen, in denen unsere Qualifizierungen erfahrungs­gemäß ohne Eigenanteil über Agentur oder Jobcenter finanziert werden:

Arbeitslose mit ALG I

Bezieher von Arbeitslosen­geld I sind eine Kerngruppe für den Bildungs­gutschein nach §81 SGB III. Die Agentur für Arbeit bewilligt regelmäßig Qualifizierungen in der Schweißtechnik als arbeits­markt­relevant.

Bürgergeld-Bezieher

Wer im SGB-II-Bezug ist, wird vom Jobcenter betreut — Förderung über §16 SGB II nach Beratungs­gespräch mit dem persönlichen Ansprech­partner. Schweißtechnik ist ein gefragtes, gut bezahltes Einstiegs­feld.

Drohende Arbeitslosigkeit

Beschäftigte, deren Stelle bedroht ist (Restrukturierung, Stellen­abbau, befristete Verträge) — die Agentur prüft eine vorausschauende Förderung über §82 SGB III, um Arbeits­losigkeit zu vermeiden.

Quereinsteiger ohne Berufsabschluss

Wer keinen anerkannten Berufs­abschluss hat, fällt unter besondere Förder­tatbestände der Agentur — eine Schweiß­qualifizierung mit anschließendem TÜV-Nachweis schafft genau diesen Markt­zugang.

Wiedereinsteiger nach Pause

Nach Eltern­zeit, Pflege­auszeit oder längerer Erkrankung — die Wiedereingliederung in den Arbeits­markt ist ein anerkannter Förder­zweck. Schweiß­qualifizierungen sind eine direkte Brücke zurück in die Beschäftigung.

Mitarbeitende mit Arbeit­geber­anteil

Beschäftigte können vom Arbeit­geber für eine Qualifizierung angemeldet werden — gegebenenfalls mit anteiliger Förderung nach Qualifizierungs­chancen­gesetz (QCG). Wir beraten beide Seiten.

Klarheit

Was wir bei der Förderung leisten — und was nicht

Die Förder­bewilligung selbst erfolgt durch Agentur, Jobcenter oder andere Träger — nicht durch uns. Wir machen den Weg dorthin so einfach wie möglich, sind aber kein Antrags­ersatz.

+ Das leisten wir

  • Klare Förderwege: Wir kennen Bildungsgutschein, Jobcenter-Bescheid und QCG — und sagen Ihnen direkt im Vorgespräch, welcher Weg für Ihre Lebenslage realistisch ist.
  • AZAV-Zertifizierung: Als zertifizierter Bildungs­träger erfüllen wir die strukturelle Voraussetzung für staatliche Kosten­übernahme — kein Träger kann ohne diese Zertifizierung Bildungs­gutschein-Förderung annehmen.
  • Unterlagen für den Antrag: AZAV-Trägernummer, Maßnahme­datenblatt, Aufnahme­bestätigung — alles, was der Sachbearbeiter bei Agentur oder Jobcenter braucht, liefern wir auf Anfrage.
  • Begleitung im Verfahren: Sie erhalten von uns Hinweise zum Antrags­weg und stehen bei Fragen nicht allein da — wir kennen das Verfahren der regionalen Träger im Großraum Köln.
  • Kostenfreies Vorgespräch: Ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten, vertraulich — die Klärung der Förderung ist Teil unseres Service, nicht eine Bezahl­leistung.

Das leisten wir nicht

  • Keine Förderzusage: Wir sind kein Kosten­träger. Ob Bildungs­gutschein oder AVGS bewilligt werden, entscheidet der Sachbearbeiter der zuständigen Agentur oder des Jobcenters — wir können das vorbereiten, nicht ersetzen.
  • Keine Antragstellung in Ihrem Namen: Den Antrag bei Agentur oder Jobcenter müssen Sie selbst stellen. Wir unterstützen mit Unterlagen, ersetzen aber nicht das persönliche Beratungs­gespräch dort.
  • Keine Rechtsberatung: Bei strittigen Bescheiden oder Wider­spruchs­verfahren verweisen wir auf Sozial­beratung oder Anwalts­fachkanzleien — sozial­rechtliche Beratung gehört nicht zu unserem Auftrag.
  • Kein Lebens­unterhalt: Unsere Förderung deckt die Maßnahme­kosten (Schulgeld, Material, Prüfung). Lebens­unterhalt, Miete und Fahrtkosten regeln Agentur, Jobcenter oder Sozial­leistungs­träger separat.
  • Keine pauschale „Förderung für alle": Wer im aktiven Voll­zeit­berufs­leben ohne Risiko­fall steht und keinen Arbeitgeber­zuschuss nutzt, ist meist auf Selbst­zahlung verwiesen — das sagen wir auch ehrlich, statt falsche Erwartungen aufzubauen.

Sie sind unsicher, ob und wie für Sie eine Förderung greift? In einem kostenfreien Vorgespräch klären wir das gemeinsam — vertraulich, unverbindlich und mit klarem Blick auf Ihre konkrete Lebenslage.

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