Ihre Qualifizierung ist — in den meisten Fällen voll gefördert.
Wir sind AZAV-zertifiziert und damit als Bildungsträger nach Recht der Arbeitsförderung anerkannt. Für die meisten Teilnehmenden bedeutet das: kein Eigenanteil. Welche Förderform für Sie passt, klären wir kostenfrei im Vorgespräch — den Antragsweg bei Agentur, Jobcenter oder Bundesagentur gehen wir mit Ihnen.
Vier Schritte vom Erstkontakt zum Förderbescheid
Der Förderweg klingt komplizierter, als er ist. Wir kennen das Verfahren der Agenturen und Jobcenter und begleiten Sie durch alle vier Schritte — von der ersten Frage bis zum bestätigten Förderbescheid.
Erstgespräch & Bedarfsklärung
Telefonisch oder im Beratungsraum: wir hören zu, klären Ihre Lebenslage, Vorerfahrung und Ziel. Daraus ergibt sich, ob eine Qualifizierung sinnvoll ist und welche Förderform überhaupt in Betracht kommt.
Zuständigen Träger identifizieren
ALG I bedeutet Agentur für Arbeit, Bürgergeld bedeutet Jobcenter, Beschäftigte mit drohender Arbeitslosigkeit haben eigene Anlaufstellen. Wir nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner und das passende Formular.
Antrag & Beratung beim Träger
Sie führen das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner und beantragen Bildungsgutschein oder AVGS. Wir liefern auf Wunsch unsere AZAV-Trägernummer, das Maßnahmedatenblatt und eine Aufnahmebestätigung für den Antrag.
Bewilligung & Kursstart
Sobald der Förderbescheid vorliegt, melden Sie sich verbindlich an, wir reservieren Ihren Werkstattplatz und der nächste passende Kursstart wird festgelegt. Ab da läuft die Förderung — kein Eigenanteil, keine Vorkasse.
Vier Wege, eine Qualifizierung zu finanzieren
Welche Förderform Sie nutzen können, hängt von Ihrer Lebenslage ab — nicht von Ihrem Wunsch. Hier die vier Wege, die wir am häufigsten sehen, mit Rechtsgrundlage, zuständigem Träger und typischer Voraussetzung:
Bildungsgutschein
Förderung nach §81 SGB III über die Agentur für Arbeit — der klassische Weg für Arbeitsuchende mit ALG I-Bezug oder ohne Leistungsbezug. Vorausgegangenes Beratungsgespräch und Antragsbewilligung erforderlich.
AVGS-Maßnahme
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45 SGB III — ein kürzerer Förderweg für Aktivierungsmaßnahmen, Kompetenzeinschätzungen oder Coaching-Anteile. Wird je nach Lebenslage von Agentur oder Jobcenter ausgestellt.
Jobcenter / Bürgergeld
Bei Bezug von Bürgergeld nach SGB II läuft die Förderung über das zuständige Jobcenter — analog zum Bildungsgutschein, mit eigenem Antrags- und Bewilligungsweg über den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
Arbeitgeber / Selbstzahler
Wenn keine öffentliche Förderung greift: ein Arbeitgeber kann Mitarbeitende für eine Qualifizierung anmelden, ggf. mit Kostenteilung über Programme wie das Qualifizierungschancengesetz (WeGebAU/QCG). Auch Selbstzahlung ist möglich.
Sechs Lebenslagen, in denen Förderung möglich ist
Förderung ist kein „Glücksfall" — sie ist gesetzlich klar geregelt. Sechs typische Lebenslagen, in denen unsere Qualifizierungen erfahrungsgemäß ohne Eigenanteil über Agentur oder Jobcenter finanziert werden:
Arbeitslose mit ALG I
Bezieher von Arbeitslosengeld I sind eine Kerngruppe für den Bildungsgutschein nach §81 SGB III. Die Agentur für Arbeit bewilligt regelmäßig Qualifizierungen in der Schweißtechnik als arbeitsmarktrelevant.
Bürgergeld-Bezieher
Wer im SGB-II-Bezug ist, wird vom Jobcenter betreut — Förderung über §16 SGB II nach Beratungsgespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner. Schweißtechnik ist ein gefragtes, gut bezahltes Einstiegsfeld.
Drohende Arbeitslosigkeit
Beschäftigte, deren Stelle bedroht ist (Restrukturierung, Stellenabbau, befristete Verträge) — die Agentur prüft eine vorausschauende Förderung über §82 SGB III, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Quereinsteiger ohne Berufsabschluss
Wer keinen anerkannten Berufsabschluss hat, fällt unter besondere Fördertatbestände der Agentur — eine Schweißqualifizierung mit anschließendem TÜV-Nachweis schafft genau diesen Marktzugang.
Wiedereinsteiger nach Pause
Nach Elternzeit, Pflegeauszeit oder längerer Erkrankung — die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist ein anerkannter Förderzweck. Schweißqualifizierungen sind eine direkte Brücke zurück in die Beschäftigung.
Mitarbeitende mit Arbeitgeberanteil
Beschäftigte können vom Arbeitgeber für eine Qualifizierung angemeldet werden — gegebenenfalls mit anteiliger Förderung nach Qualifizierungschancengesetz (QCG). Wir beraten beide Seiten.
Was wir bei der Förderung leisten — und was nicht
Die Förderbewilligung selbst erfolgt durch Agentur, Jobcenter oder andere Träger — nicht durch uns. Wir machen den Weg dorthin so einfach wie möglich, sind aber kein Antragsersatz.
Das leisten wir
- Klare Förderwege: Wir kennen Bildungsgutschein, Jobcenter-Bescheid und QCG — und sagen Ihnen direkt im Vorgespräch, welcher Weg für Ihre Lebenslage realistisch ist.
- AZAV-Zertifizierung: Als zertifizierter Bildungsträger erfüllen wir die strukturelle Voraussetzung für staatliche Kostenübernahme — kein Träger kann ohne diese Zertifizierung Bildungsgutschein-Förderung annehmen.
- Unterlagen für den Antrag: AZAV-Trägernummer, Maßnahmedatenblatt, Aufnahmebestätigung — alles, was der Sachbearbeiter bei Agentur oder Jobcenter braucht, liefern wir auf Anfrage.
- Begleitung im Verfahren: Sie erhalten von uns Hinweise zum Antragsweg und stehen bei Fragen nicht allein da — wir kennen das Verfahren der regionalen Träger im Großraum Köln.
- Kostenfreies Vorgespräch: Ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten, vertraulich — die Klärung der Förderung ist Teil unseres Service, nicht eine Bezahlleistung.
Das leisten wir nicht
- Keine Förderzusage: Wir sind kein Kostenträger. Ob Bildungsgutschein oder AVGS bewilligt werden, entscheidet der Sachbearbeiter der zuständigen Agentur oder des Jobcenters — wir können das vorbereiten, nicht ersetzen.
- Keine Antragstellung in Ihrem Namen: Den Antrag bei Agentur oder Jobcenter müssen Sie selbst stellen. Wir unterstützen mit Unterlagen, ersetzen aber nicht das persönliche Beratungsgespräch dort.
- Keine Rechtsberatung: Bei strittigen Bescheiden oder Widerspruchsverfahren verweisen wir auf Sozialberatung oder Anwaltsfachkanzleien — sozialrechtliche Beratung gehört nicht zu unserem Auftrag.
- Kein Lebensunterhalt: Unsere Förderung deckt die Maßnahmekosten (Schulgeld, Material, Prüfung). Lebensunterhalt, Miete und Fahrtkosten regeln Agentur, Jobcenter oder Sozialleistungsträger separat.
- Keine pauschale „Förderung für alle": Wer im aktiven Vollzeitberufsleben ohne Risikofall steht und keinen Arbeitgeberzuschuss nutzt, ist meist auf Selbstzahlung verwiesen — das sagen wir auch ehrlich, statt falsche Erwartungen aufzubauen.
Sie sind unsicher, ob und wie für Sie eine Förderung greift? In einem kostenfreien Vorgespräch klären wir das gemeinsam — vertraulich, unverbindlich und mit klarem Blick auf Ihre konkrete Lebenslage.
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